Hier hast du die Möglichkeit zur Datenerfassung, um deinen 2G Nachweis in unser System einzutragen.

Häufig gestellte Fragen

Aufgrund der Beschlüsse vom 10.09.2021 gelten neue Grenzwerte, ab denen bestimmte Warnstufen in Kraft treten werden.

Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung – in der Regel nach der zweiten Impfspritze – mindestens 14 Tage vergangen sind. Als Beleg muss ein Nachweis (Impfausweis) auf Papier oder digital vorgelegt werden.

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und dies mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen.

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